AGB
1. Abschluß des Reisevertrages
1.1. Mit Ihrer schriftlichen oder mündlichen Anmeldung bieten Sie uns den Abschluss
des Reisevertrages verbindlich an. Der Reisevertrag wird für uns verbindlich, wenn
wir Ihnen die Durchführung und den Preis der Reise schriftlich entweder über den
Vermittler oder direkt bestätigen.
1.2. Sonderleistungen (Einzelzimmer, Anschlussflüge, Ausflüge u.a.) können nur Berücksichtigung
finden, wenn sie mit der Anmeldung gebucht werden.
2. Bezahlung
2.1. Bei der Anmeldung, spätestens 7 Tage nach Erhalt unserer Bestätigung sind 10%
des Reisepreises, höchs-tens jedoch € 250,- je Reiseteil-nehmer bar oder durch Über-weisung
anzuzahlen. Die Ge-samt- prämie für die gegeben-enfalls abgeschlossenen Reiseversicherungen
ist unmittelbar bei Abschluss zu zahlen. Die Restzahlung ist spätestens 21 Tage
vor Reiseantritt fällig bzw. muss bei Abwicklung über ein Reisebüro spätestens bei
Aushändigung der Reiseunterlagen erfolgen.
2.2. Etwaige Rücktrittsentgelte sind sofort fällig.
2.3. Ein Sicherungsschein zur Absicherung der Kundengelder wird Ihnen zusammen mit
der Reisebe- stätigung zugesandt.
3. Leistungen und Preise
Für den Umfang der vertraglichen Leistungen sind ausschließlich die Beschreibun-gen
und Preisangaben in der Reiseausschreibung sowie hierauf Bezug nehmende Angaben
in der Reisebe-stätigung verbindlich. Änderungen und Nebenabreden sind von uns schriftlich
zu bestätigen.
4. Leistungs- und Preisänderungen
4.1. Änderungen oder Abweichungen einzelner Reise- leistungen vom vereinbarten Inhalt
des Reisevertrages, die nach Vertragsabschluss notwendig werden und die von uns
nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt wurden, sind gestattet, soweit die Änderungen
oder Abweichun-gen nicht erheblich sind und den Gesamtzuschnitt der gebuchten Reise
nicht beeinträchtigen. Wir werden Ihnen über Leis-tungsänderungen oder -abwei- chungen
unverzüglich in Kenntnis setzen. Gegebenfalls werden wir Ihnen eine kostenlose Umbuchung
oder einen kostenlosen Rücktritt anbieten.
4.2. Liegt zwischen Vertrags-schluß und Reiseantritt ein Zeitraum von mehr als vier
Monaten, sind wir berechtigt, den Reisepreis im gesetzlich zulässigen Rahmen zu
än-dern, wenn damit einer Erhöhung der Beförderungskosten, behördliche Abgaben wie
Flughafen- oder Hafengebühren oder der für die Reise geltenden Wechselkurse Rechnung
getragen wird. Eine Preisänderung ist nur in dem Verhältnis möglich, wie sich nach
Vertragsschluß geänderte Kostenfaktoren auf den Reisepreis auswirken. Im Falle einer
nachträglichen Änderung des Reisepreises oder einer Änderung einer wesentlichen
Reiseleistung haben wir Sie unverzüglich, spätestens jedoch 21 Tage vor Reiseantritt,
zu informieren. Eine Preisänderung nach diesem Zeitpunkt ist gesetzlich nicht zulässig.
Sowohl bei einer Preiserhöhung um mehr als 5 % des Reisepreises als auch bei einer
erheblichen Änderung einer wesentlichen Reiseleistung, können Sie ohne Zahlung eines
Entgeltes vom Vertrag zurücktreten oder, wie bei einer zulässigen Reise- absage
durch uns, die Teil-nahme an einer mindestens gleichwertigen anderen Reise verlangen,
wenn wir in der Lage sind, eine solche Reise aus unserem Angebot ohne Mehrpreis
anzubieten. Sie sind verpflichtet, diese Rechte unverzüglich nach dem Erhalt der
Änderungsmitteilung uns gegenüber geltend zu machen. Hierzu empfehlen wir die Schriftform.
5. Rücktritt durch Kunden, Umbuchung, Ersatzperson
5.1. Sie können jeder Zeit vor Reisebeginn von der Reise zurücktreten. Wir empfehlen,
den Rücktritt schriftlich zu erklären. Maßgeblich ist der Eingang der Rücktrittserklärung
bei uns. Treten Sie vom Reisevertrag zurück oder, ohne vom Vertrag zurückzutreten,
die Reise nicht an, so können wir eine angemessene Entschädigung unter Berück- sichtigung
der gewöhnlich ersparten Aufwendungen verlangen. Bis 61 Tage vor dem Abflug wird
lediglich eine Bearbeitungsgebühr von 4% des gesamten Reisepreises, mindestens jedoch
50 Euro pro gebuchte Person, erhoben
Für kurzfristige Annullierungen wird die Entschädigung je Person wie folgt pauschaliert:
• vom 60. Bis 46. Tag vor Reiseantritt 8%,
• vom 45. Bis 31. Tag vor Reiseantritt 20%,
• vom 30. Bis 15. Tag vor Reiseantritt 35%,
• vom 14. Bis 7. Tag vor Reiseantritt 50%,
• vom 6. bis 3. Tag vor Reiseantritt 65%,
• vom 2. Tag an bis zum Abreisetag oder bei
• Nichterscheinen 80% des Reisepreises.
Dem Reisenden steht es in allen Fällen frei nachzuweisen, daß ein Schaden nicht
entstanden oder wesentlich niedriger ist.
5.2. Geringfügige Änderungen des Reiseprogramm und/oder der ursprünglich gebuchten
Reise durch den Kunden sind nur bedingt und bei rechtzeitiger Bestellung möglich.
Für derartige Umbuchungen/ Änderungen berechnen wir 25 € je Buchung. An-sonsten
gelten Umbuchungen als Rücktritt mit nach-folgender Neuanmeldung.
6. Versicherung
Zusammen mit dem Anmeldungsformular oder mit der Reisebestätigung erhalten Sie eine
Informationsbroschüre zur Reiseversicherung. Wir empfehlen dringend den Abschluss
einer Reiserücktritts-kosten- sowie einer Reisegepäck-, Unfall- und Aus-landskrankenversicherung.
7. Rücktritt und Kündigung durch den Reiseveran stalter
Wir können in folgenden Fällen vor Antritt der Reise vom Reisevertrag zurücktreten
oder nach Antritt der Reise den Reisevertrag kündigen:
• Bei Nichterreichen der ausgeschriebenen oder behördlich festgelegten Mindestteilnehmerzahl
können wir bis spätestens 21 Tage vor Reisebeginn absagen. Der Kunde erhält den
eingezahlten Preis umgehend zurück; ein weiterer Anspruch des Kunden besteht nicht.
• wenn der Reisende die Durchführung der Reise trotz Abmahnung nachhaltig stört
oder sich vertragswidrig verhält. Kündigen wir, so behalten wir den Anspruch auf
den Reise-preis, müssen uns jedoch den Wert der ersparten Aufwen-dungen anrechnen
lassen.
8. Haftung und Beschränkung
8.1. Wir haften wie ein ordentlicher Kaufmann für
• die gewissenhafte Reisevorbereitung,
• die sorgfältige Auswahl und Überwachung der Leistungsträger,
• die Richtigkeit der Leistungsbeschreibung,
• die ordnungsgemäße Erbringung der vertraglich vereinbarten Reiseleistungen unter
Berücksichtigung der jeweiligen Landes- und Ortsüblichkeit.
8.2. Unsere Haftung auf Schadenersatz wegen vertrag-licher Ansprüche aus dem Reisevertrag
ist auf den 3-fachen Reisepreis beschränkt:
• soweit er für einen dem Reisenden entstehenden Schaden allein durch Verschulden
eines Leis- tungsträgers verantwortlich ist,
• soweit der Schaden weder vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt worden
ist.
8.3. Für die Beurteilung eines Verschuldens eines Per-sonenkreises sind die am Ort
der Leistungs-erbringung geltenden Vorschriften maßgebend. Wird im Rahmen einer
Reise oder zusätzlich zu dieser eine Beförderung im Linienverkehr erbracht und hierfür
ein entsprechender Beförderungs-ausweis ausgestellt, so erbringen wir insoweit eine
Fremdleistung, sofern wir in der Reisebeschrei-bung oder in der Reisebestätigung
ausdrücklich darauf hinweisen. Wir haften daher in diesem Falle nicht für die Erbringung
der Beförderungsleistung selbst. Eine etwaige Haftung regelt sich in diesem Fall
nach den Beförderungs-bestimmungen dieser Unternehmen, die Ihnen auf Wunsch zugänglich
zu machen sind.
8.4. Wir haften nicht für Leistungsstörungen im Zu-sammenhang mit Leistungen, die
als Fremd-leistungen lediglich vermittelt werden und die in der Reisebeschrei-bung
ausdrücklich als Fremdleis-tungen gekennzeichnet werden.
8.5. Bitte beachten Sie, dass China und viele Länder in Asien als Schwellenländer
auf Grund der vorhan-denen Infrastruktur zu den organisatorisch schwierigsten Ländern
der Welt gehören, so dass Komfort, Service und Hygiene nicht immer mit westeuropäischem
Standard gemessen werden können und vom Kunden entsprechende Einschränkungen zu
akzeptieren sind. Alle Leistungen wie z. B .Essen, Hotel, Verkehrsmittel usw. sind
immer an chinesischen Maßstäben zu messen. Spezifikationen entsprechen den jeweiligen
Landes- u. Ortsüblichkeiten bzw. einheimischen Kategorien.
9. Geltendmachen von Ansprüchen
9.1. Ansprüche wegen nicht vertragsgemäßer Erbringung der Reiseleistungen haben
Sie innerhalb eines Monats nach vertraglich vorgesehener Reise uns gegenüber geltend
zu machen. In Ihrem eige- nen Interesse sollten Sie die Ansprüche schriftlich geltend
machen. Alle Ansprüche des Kunden verjähren zwölf Monate nach dem vertraglich ver-
einbarten Ende der Reise. Der Kunde ist verpflichtet, seine Beanstandungen unverzüglich
der örtlichen Reiseleitung bzw. Partneragentur zur Kenntnis zu geben. Unterlässt
es der Kunde schuldhaft, einen Mangel anzuzeigen, so tritt der Anspruch auf Minderung
nicht ein. Können Mängel nicht gleich behoben werden, so muss uns der Kunde dies
sofort vom Urlaubsort aus mitteilen. Die für die Benachrichtigung notwendigen Kosten
tragen wir, sofern die Reklamation berechtigt ist.
9.2. Sie sind verpflichtet, bei evtl. auftretenden Leistungs- störungen das Ihnen
Zumutbare zu tun, um zu einer Behebung der Störung beizutragen und evtl. Schäden
gering zu halten. Reiseleitung, Leistungsträger oder andere örtliche Vertretungen
sind nicht berech- tigt, Ansprüche anzuerkennen.
9.3. Die Schifffahrt auf dem Yangzi und ihre Besich- tigungsprogramme können aufgrund
des Wasserstandes, des Wetters, der fortschrei-tenden Arbeit an der Baustelle des
Staudammes, aus politischen Gründen (z.B. Requirierung des Schiffes durch die Regierung)
oder aus anderen von uns nicht zu ver- antwortenden Gründen geändert, gekürzt oder
stor- niert werden. Im Falle einer Stornierung würde ein Ersatzprogramm organisiert.
Weitere Ansprüche von Ihnen können nicht berücksichtigt werden.
10. Pass-, Visa-, Zoll-, Einreise-, Devisen- und Gesund-heitsvorschriften
Der Reisende ist für die Einhaltung der Pass-, Visa-, Zoll-, Einreise-, Devisen-
und Gesundheitsvorschriften selbst verantwortlich. Alle Nachteile, die aus der Nichtbefolgung
dieser Vorschriften erwachsen, gehen zu seinen Lasten, auch wenn diese Vorschriften
nach der Buchung geändert werden soll- ten. Wir haften nicht für Informationen für
die oben genannten Vorschriften, die auf Wunsch an die Kun- den weitergeleitet werden.
Der mit der Bestätigung der Anmeldung dem Reisenden übersandte Perso- nalbogen für
die Beantragung des Visums ist uns bis spätestens 5 Wochen vor Reiseantritt vollständig
ausgefüllt zuzustellen.
11. Einzelzimmer/ Einzelkabine
Einzelzimmer und Einzelkabine auf der Yangzifahrt können nicht immer garantiert
werden. Bei etwa notwendigen Zusammen-legungen im Doppel- zimmer erfolgt anteilig
die Rückzahlung des für das Einzelzimmer einbezahlten Zuschlages. Weiterge- hende
Ansprüche können nicht anerkannt werden.
12. Reiseinformation
Auf besondere Informationen zu den einzelnen Reise-programmen weisen wir im Zusammenhang
mit dem Reisevertrag ausdrücklich hin.
13. Schlußbestimmungen
13.1. Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Reisevertrages hat nicht die
Unwirksamkeit des gesamten Reisevertrages zur Folge.
13.2.Sämtliche Angaben in unseren Reiseunterlagen ent- sprechen dem Stand der Drucklegung.
Änderungen infolge von Druckfehlern und Irrtümern sind gestattet, sofern sie nicht
wider Treu und Glauben herbeigeführt wurden.
14. Gerichtsstand
Der Reisende kann uns nur an unserem Sitz ver klagen. Es wird die Anwendbarkeit
Deutschen Rechts vereinbart.
Veranstalter:
FITT China Reisen
Schadowstr. 44
40212 Düsseldorf
Tel: 0211/95599955
Fax: 0211/95599928
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